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CTH 52.I

Citatio: (ed.), hethiter.net/: CTH 52.I (TX 19.02.2014, TRde 19.02.2014)



§ 1
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§ 1
1 -- [Folgendermaßen] Šattiwazza, der Sohn des Tušratta, des Kön[igs des Landes] Mittani:
2 -- Während1 Šuttarna, der Sohn des Artatama, [ ..., die Angelegenhei]ten? des Landes Mittani veränderte,
3 -- behandelte er den König Artatama, seinen! Vater, schlecht.2
4 -- Den Palast [der Kö]nige mitsamt seiner Habe richtete er völlig zugrunde,
5 -- um dem Land Aššur und dem Land Alše (Geschenke) zu geben, richtete er [ihn völlig zugrunde].
6 -- Tušratta, der König, mein Vater, hatte den Palast gebaut.
7 -- Mit Reichtum hatte er (ihn) gefüllt.
8 -- Aber Šuttarna hat ihn ruiniert, so daß er arm wurde.
9 -- und [das Inventar]? der Könige aus Silber und aus Gold, die silbernen Gefäße des Badehauses hat er zerschlagen.
10 -- und na[chdem? niemand zur Zeit]? seines Vaters und seines Bruders irgendjemandem irgendetwas gegeben hatte,
11 -- warf er sich vor dem Assyrer, dem Diener seiner Väter, der den Tribut nicht liefert, nieder,
12 -- und seinen Reichtum gab er ihm als Geschenk.
Kollation Weidner 1923, 36.
Text Nom. abū-šu; zur Begründung s. Übersetzung Anm. 2.
Kollation Weidner, 1923, 36.
Kollation Weidner 1923, 38.
1
Weidner 1923, 37: „ehe“, danach Beckman 1996, 44 und Altman 2004, 302: „Before“. Nach den Wbb. entspräche dem jedoch adi .
2
Weidner 1923, 37: „... hat (schon) Artatama, der König, sein Vater, in unschöner Weise gehandelt“, danach Beckman 1996, 44: „... King Artatama, his father, did wrong“ und Altman 2004, 302: „... (already) Artatama, the king, his father, did wrong“. Unsere Übersetzung, die eine Emendation von a-bu-ia zu a-ba!-ia oder die in diesem Text auch sonst bezeugte Verwendung des Nominativs für den Akkusativ in Kauf nimmt, kann sich auf die Variante in der Fassung des Šattiwazza-Vertrages in mittanischer Schrift KBo 1.2 berufen, wo Vs. 30' von Šuttarna gesagt wird: u mār-šu >ša< ṣapurti īpus-su „und sein Sohn behandelte ihn mit Schlechtigkeit“; das Objekt dieses letzteren Satzes ist - mit Beckman 1996, 118 Anm. 7, gegen Altman 2004, 289 - zweifellos ebenso wie in dem entsprechenden Satz in KBo 1.1 Vs. 49 Artatama, von dem auch im vorausgehenden Satz die Rede ist, während das „Land Mittani“, in dem Weidner 1923, 16 das Objekt sieht, erst im folgenden Satz genannt wird. Die hier gebotene Lesung entspricht auch dem Tenor des Textes, demzufolge der König Artatama, den Bündnispartner Šuppiluliumas, positiv gewertet und allein Šuttarna als der Schuldige dargestellt wird, dessen Handeln den hethitischen Mittani-Feldzug rechtfertigt.

Editio ultima: Textus 19.02.2014; Traductionis 19.02.2014